LKW-Haftpflichtversicherung

Bei einer LKW-Haftpflichtversicherung handelt es sich in der Bundesrepublik Deutschland und vielen anderen Staaten der Erde um eine gesetzliche Pflichtversicherung.

LKW-Haftpflichtversicherung jetzt günstig online finden

Der Teilbereich der LKW-Versicherungen besteht indes nicht nur aus dieser gesetzlich vorgeschriebenen LKW-Haftpflichtversicherung, sondern aus einer ganzen Vielfalt an Versicherungen. Die Haftpflicht für Kraftfahrzeuge ist unterdies jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Abdeckung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche im Gegensatz dazu müssen von einer solchen Fahrzeugversicherung abgewehrt werden – was eine weitere wichtige Aufgabe dieser Versicherungsart ist.

Die Kaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung im Bereich der Fahrzeugversicherungen und wird in 2 Teilgebiete unterteilt. Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Tätigung von Schäden am eigenen Gefährt übernimmt. Allerdings betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die im Vorhinein vereinbart werden. Dazu können beispielsweise Schäden aus Hagel, Überschwemmung, Diebstahl, Sturm oder Brand gehören. Ebenfalls Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Kfz-Teilkaskoversicherung mit aufgenommen.

Bei der Vollkasko hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkasko auch noch weitere Schäden ab. In diesem Zusammenhang geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich der KFZ-Vollkasko fallen.

Die gesetzliche LKW-Haftpflichtversicherung – ein Muss, um sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr steuern zu dürfen!

LKW-HaftpflichtversicherungWer sein Vehikel trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine LKW-Haftpflichtversicherung fährt und einen Unfall verschuldet, haftet mit seinem gesamten Kapital. Dies gilt für jeden verschuldeten Schäden und damit auch für Personenschäden. Außerdem muss man in der Tat auch mit einer Strafe für die fehlende Kfz-Haftpflicht rechnen. Im schlechtesten Falle kann das zu einer empfindlichen Geldstrafe führen zudem die eigene wirtschaftliche Existenz schädigen. Die Haftpflicht für Kraftfahrzeuge abzuschließen ist also in keinster Weise zu versäumen.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann zudem zur gesetzlichen LKW-Haftpflichtversicherung auch noch eine Teil- und Vollkasko-Versicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und Vollkasko-Versicherung für Ihr Kraftfahrzeug auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Normalerweise sollten diese Fahrzeugversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Kraftfahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung zum Beispiel in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich etwa zu einem selbstverursachten Unglück oder einem Raub kommt, wird der Neuwert des Vehikel (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.

Eine LKW-Haftpflichtversicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein

Die LKW-Haftpflichtversicherung ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Autoverkehr verursacht.

In diesem Fall kann es sich nur um Blechschäden, allerdings auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Aufwand für eine Krankenhausbehandlung. Die KFZ Haftpflicht bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Erstattung. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird im Gegensatz dazu z. B. ein Unfall verursacht, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angegurtet war, trifft Sie als Versicherten nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Bestandteil der Kosten selbst bezahlen und die Haftpflicht für Fahrzeuge tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallverursacher selbst eine Kasko, kann ein Teil der Kosten von dieser Versicherung übernommen werden.

Eine Obergrenze gibt es bei Fahrzeughaftpflichtversicherungen im Grundsatz nicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckung von maximal 50 Millionen Euro bei Schäden am Vermögen und eine Obergrenze von 7,5 Mio. Euro bei Personenschäden (pro Person) vor.

Die Schadenshöhe wird von einem Gutachter festgestellt, den die Versicherung betraut. Bei einem verursachten Unfall hat ausschließlich der Unfallgegner die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu bestellen.

Die Höhe der Leistungen richten sich bei zahlreichen Fahrzeugversicherungen nach dem ausgewählten Versicherungstarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Zahl der unfallfreien Jahre, der Typenklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der LKW-Haftpflichtversicherung, aber auch bei der Vollkaskoversicherung bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif. Dennoch muss er im Fall eines Schadens keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.