KFZ-Versicherung

Zur KFZ-Versicherung gehört die Kfz-Haftpflichtversicherung und die nicht unbedingt erforderlichen Kaskoversicherungen. Ansonsten gibt es dann:

  • die Insassenunfallversicherung
  • dazu den Schutzbrief

Die Haftpflicht in der KFZ-Versicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung:

  • deckt Schadensersatzansprüche ab
  • ist eine Pflichtversicherung
  • schützte nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter

Durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung werden dann die folgenden Schadensfälle gedeckt:

  • Sachschäden wie Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder Objekten
  • Vermögensschäden
  • dazu Schmerzensgeld u. ä

Reparaturen am eigenen Fahrzeug und auch der Fahrzeugführer sind beispielsweise in keinster Weise versichert.

Typischerweise tritt der Unfallgegner im Schadensfall an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners heran. Mittels Tausch dieser Daten an der Unfallstelle wird eine Regulierung über eine Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners bei der KFZ-Versicherung in Gang gesetzt.

KFZ-Versicherung

Die Prämien der KFZ-Versicherungen rechnen sich nach einer Menge von Merkmalen. Große Bedeutung besitzen im Übrigen:

  • der nächtliche Abstellplatz
  • die Kilometerleistung pro Jahr
  • die Regionalklasse
  • dazu die Schadensfreiheitsklasse

Die Gebühr einer solchen Kfz-Haftpflichtversicherung berücksichtigt einen Schadenfreiheitsrabatt. Derart kann sich die Versicherungsprämie bestenfalls um etwa 75 % vermindern. Treten verstärkt Schäden ein, kann ein Beitragszuschlag berechnet werden. Aufgrund dessen sollte ein Personenkraftwagen auf den Verwandten zugelassen werden mit dem höchsten SF-Rabatt.

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen bei der KFZ-Versicherung beträgt:

  • 50.000 Euro für Vermögensschäden
  • dazu 1 Million Euro für Sachschäden

Liegt die Summe des Schadens die Max. Deckungssummen, somit haftet ein Schadensverursacher für die Differenz.

Die Fahrzeugversicherung

Die Kaskoversicherung deckt Die Schadensfälle am Automobil des Eigentümers ab. Auf diese Weise bietet die Kaskoversicherung einen optionalen Schutzmechanismus zur Kraftfahrzeughaftpflicht. Die Kaskoversicherung ist eine nicht zwingend benötigte Fahrzeugversicherung und haftet im Zusammenhang mit:

  • Beschädigung
  • dazu Zerstörung

Hier differenziert man zwischen Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung.

Die Vollkaskoversicherung

In der Regel ist in der Vollkasko die Teilkasko-Versicherung einbezogen. Folglich erweitert sich durch die Vollkasko-Versicherung der durch die Teilkasko gedeckte Unfallschaden um die nachfolgenden Fälle:

  • Vandalismus
  • dazu eigene Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen

U. a. kann sich ein vorhandener SF-Rabatt gleichermaßen auf die Teilkasko-Versicherung auswirken. Schäden aus dem Gebiet der Teilkasko führen dann ebenfalls nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Zur Rechnung einer Versicherungsprämie werden der SF-Rabatt, die Höhe der Eigenbeteiligung, die Typen- und die Regionalklasse des PKW herangezogen. Keinesfalls enthalten in der Vollkaskoversicherung sind beispielsweise nachfolgende Schäden am Auto:

  • Kernenergie
  • Autorennen
  • Reifenschäden
  • Erdbeben, Krieg, Eingriff der Staatsgewalt oder Menschenmassen
  • dazu vorsätzliche Beschädigung

Eine Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung sichert in der Regel dann folgende Schadensfälle am Auto ab:

  • Hagel, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung und andere Naturgewalten
  • verschmorte Kabel
  • Brand und Explosion
  • Marderbiss
  • Diebstahl und Raub
  • dazu Wildschaden durch Haarwild nach dem BJagdG

Dabei gibt es verschiedenartige Modifizierungen bei Versichernden Gesellschaften. Bei der Kasko in der KFZ-Versicherung richtet sich dann eine Prämie vornehmlich nach der Typenklasse und der Regionalklasse des Autos. Des Weiteren können die nachfolgenden Faktoren eine Rolle spielen:

  • die jährliche Kilometerleistung
  • das Alter des Versicherten
  • eine Selbstbeteiligung
  • dazu das Alter des Fahrzeugs